Konzept

 
Herzlich willkommen auf dem Abenteuerspielplatz!
 
 

Der Abenteuerspielplatz Vaihingen e.V. ist ein 1973 aus einer Bürgerinitiative entstandener, gemeinnütziger Verein, der zum Teil von der Stadt Stuttgart bezuschusst wird. Es handelt sich um eine Einrichtung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche von 6-27 Jahren können den pädagogisch betreuten Spielplatz kostenlos und freiwillig besuchen. Der Spielplatz liegt am Rande eines Wohngebietes und ist ca. 14000m² groß. Er bietet den Kindern viele Möglichkeiten frei zu spielen. Außerdem findet täglich ein pädagogisch betreutes Angebot statt.

Zielsetzung der Einrichtung ist es, Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihren ethnischen, wirtschaftlichen und sozialen Voraussetzungen die Möglichkeit zu geben, einen verantwortungsvollen Umgang mit der Natur, mit Pflanzen und Tieren und untereinander zu erlernen. Ihre handwerklichen Fähigkeiten und Talente sollen gefördert und ihre Eigeninitiative angeregt werden, damit sie zu starken, selbstbewussten Menschen heranwachsen. Wir bieten Räume für Bewegung und Experimente, die Kinder erleben sich und ihre Umgebung mit allen Sinnen, was nicht nur die Abwehrkräfte, sondern auch das Selbstbewusstsein stärkt. Die Förderung umweltbewussten Handelns stellt einen besonderen Schwerpunkt der pädagogischen Arbeit dar.

Unserer Arbeit liegen die Grundsätze und Leitlinien der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß SGB VIII zugrunde. Auf den Seiten des Bundes der Jugendfarmen und Aktivspielplätze e.V. sind diese ausführlicher nachzulesen.
Was bedeutet Offene Kinder- und Jugendarbeit auf dem Abi?

  • Freiwilligkeit des Besuchs und der Teilnahme an allen Angeboten und Maßnahmen
  • kostenloser Besuch
  • Begegnungsmöglichkeit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Eltern und Mitarbeiter, Behinderte und Nichtbehinderte, Migranten und Deutsche, Alte und Junge …)
  • Offenheit für neue und andere Ideen und Vorgehensweisen, für alternative Handlungs- und Erfahrungsmöglichkeiten
  • kulturelle, weltanschauliche und politische Ungebundenheit
  • Arbeiten nach dem „situativen Ansatz“, h. auf die Kinder und deren Bedürfnisse in der jeweiligen Situation reagieren (z.B. Kann ich Feuer machen?“…) oder passend zu den Jahreszeiten oder anderen Themen agieren und Kinder begeistern und mitreißen
  • „Offen“ heißt auch: Selbstbestimmung, frei sein, ohne Leistungsdruck, auch mal Langeweile zu erleben, unbeobachtet zu spielen, mit Freunden etwas zu spielen ohne Erwachsene zu brauchen, Abenteuer zu erleben, an Grenzen zu stoßen, etc.
    Dafür bieten wir einen Rahmen, in dem sich Kinder frei entscheiden dürfen und trotzdem eine Hilfestellung oder Ansprechperson im Bedarfsfall da ist.
  • Zu dieser Selbstbestimmung gehört ebenfalls, dass Kinder die Dauer ihres Aufenthalts auf dem Abenteuerspielplatz frei wählen können und die Betreuer kein Kind am Betreten oder Verlassen des Platzes hindern. Dennoch bemühen sich die Betreuer, jedes Kind zu begrüßen und dokumentieren die Anwesenheit.
  • Das für uns aller wichtigste am Begriff „Offenheit“ ist allerdings das Menschenbild, das dieser Arbeit zu Grunde liegt. Es geht um Beziehungsarbeit, d.h. „annehmende“ Arbeit zu leisten, im Sinne von: jedes Kind herzlich willkommen zu heißen, seinen Namen zu lernen, es kennen zu lernen, Gespräche zu führen, gemeinsam Dinge zu tun, miteinander zu lachen, Konflikte zu lösen und sich auch mal aneinander zu reiben.

 Unsere regelmäßigen Angebote:

  • Unsere regelmäßigen Angebote ergänzen den Offenen Bereich und stellen zusätzliche Spiel- oder Beschäftigungsmöglichkeiten dar. Sie sind besonders für spezielle Interessensgruppen oder als Einstieg für schüchternere Kinder geeignet.
  • Dabei ist uns wichtig, dass der Weg das Ziel ist, nämlich, dass Kinder sich und ihre Talente ohne Druck erleben und erproben dürfen. Das Ergebnis ist für uns nachrangig.

Unsere Platzregeln

  • Der Abenteuerspielplatz ist ausgelegt für Kinder und Jugendliche ab 6 Jahren. Einige unserer Spielbereiche sind für Kinder unter 6 Jahren nicht geeignet. Daher liegt die Aufsichtspflicht für diese jüngeren Kinder grundsätzlich bei den Eltern. Dies gilt auch für die Familien- und Aktionstage.
  • Bei regelmäßigen Besuchen auf dem Abi (ab dem dritten Mal) erbitten wir aus versicherungstechnischen Gründen eine Anmeldung des Kindes und die Zahlung des Versicherungsbeitrages von derzeit 3€ / Jahr. Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage und im Spielhaus.
  • Wir pflegen einen höflichen, respektvollen Umgang untereinander. Bei Streitigkeiten können die Betreuer die Konfliktlösung unterstützen. Bei extremen Regelverstößen oder Fehlverhalten behalten wir uns vor, Kinder abholen zu lassen oder vom Platz zu schicken. Bei angemeldeten Kindern informieren wir vorher möglichst die Eltern.
  • Auf dem Platz ist die Nutzung von Handys und elektronischem Spielzeug nicht gestattet.
  • Während des Kinderbetriebs ist das Rauchen und Alkoholkonsum ebenfalls untersagt.
  • Das Bringen und Abholen der Kinder ist jederzeit möglich.
  • Erwachsene und Kinder unter 6 Jahren können den Spielplatz an den Öffnungstagen von 17:00 -18:00 Uhr sowie an den Familien- und Aktionstagen besuchen. Dann stehen die Betreuer gerne für Fragen zur Verfügung und ein erstes Kennenlernen des Abi-Alltags ist möglich. Außerhalb dieser Elternkontaktzeiten sollen die Kinder ohne die elterliche Begleitung spielen können.
  • Unsere Tiere dürfen nur nach Absprache mit einem Betreuer gefüttert werden.

 

 

Wir sind Mitglied im BdJA